Nein. Der Patient entscheidet, wer über seine Krankheit informiert werden darf. Wenn Ihr Freund Ihnen zu Lebzeiten keine Auskunft gab, ist anzunehmen, dass er auch mit einer Einsicht nach dem Tod nicht ein­verstanden wäre. Ein Einsichtsrecht gegen den Willen des Verstor­benen ist höchstens im Rahmen von rechtlichen Auseinandersetzungen denkbar. Zum Beispiel bei einem Erbschaftsstreit, wenn ein Erbe überprüfen möchte, ob das Testament gültig ist. Die Patientengeschichte liefert mög­licherweise wichtige Hinweise, ob der Verstor­bene urteilsfähig war, als er das Testament schrieb.