Ja. Denn auch Arbeitslose können pro Jahr bis zu vier Wochen unbezahlten Urlaub nehmen. Allerdings haben Sie während dieser Zeit keinen Anspruch auf Taggelder aus der Arbeitslosenversicherung. 

Ihre Abwesenheit müssen Sie Ihrem ­re­gionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) grundsätzlich zwei Wochen im ­Voraus melden. Die Details sollten Sie ­vor Ihrer Abreise mit Ihrem RAV-Berater besprechen.