Nur mit Ihrer Zustimmung. In vielen Verträgen von Zusatzversicherungen finden sich Klauseln zur Akteneinsicht bei der Grundversicherung. Damit erteilen Sie Ihre Einwilligung für jeden Krankheitsfall schon im Voraus. Sie sollten beim Abschluss einer Versicherung darauf achten, dass Sie die Zustimmung nicht generell erteilen, sondern jeweils pro Krankheitsfall. Auch sollte einzig der Vertrauensarzt der Krankenkasse die Daten bearbeiten dürfen.