Nein. Die Erben Ihres ­Arztes müssen Ihnen Ihr Dossier auf Verlangen heraus­geben. Dazu gehören Röntgenbilder, Gutachten und andere Unterlagen, die in Ihrem Namen und auf Ihre ­Rechnung erstellt ­wurden, Und: Dafür dürfen sie Ihnen ­keine Kosten in Rechnung stellen.