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Es kommt darauf an. Sind die Notizen wichtig in Bezug auf die Behandlung, gehören sie zur Krankengeschichte. Diese muss der Arzt in lesbarer Form aushändigen – und zwar kostenlos. Hingegen können Sie nicht verlangen, dass der Arzt persönliche Notizen kostenlos umschreibt. Auf diese hat der Patient nach Gesetz keinen Anspruch.
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