Es kommt darauf an. Sind die Notizen wichtig in ­Bezug auf die Behandlung, gehören sie zur Kranken­geschichte. Diese muss der Arzt in lesbarer Form aushändigen – und zwar kostenlos. Hingegen können Sie nicht verlangen, dass der Arzt persönliche Notizen kostenlos umschreibt. Auf diese hat der Patient nach Gesetz keinen Anspruch.