Nein. Nach schweize­rischem Recht darf nur das Landeskennzeichen des Immatrikulations­landes angebracht werden. Erlaubt ist also nur der offizielle CH-Kleber. 

Aber Sie dürfen selbstverständlich einen anderen Kleber, zum Beispiel mit der italienischen Flagge, anbringen.

Übrigens: Für Fahrten ins Ausland ist der CH-Kleber obligatorisch – auch bei Motorrädern und Anhängern. Wer ihn beim Verlassen der Schweiz nicht gut sichtbar am Heck angebracht hat, riskiert eine Busse.