Nein. Der Vermieter darf nicht zur Selbsthilfe greifen. Geben Sie die Wohnung nicht zurück, muss er Sie gerichtlich ausweisen lassen. Und kommen Sie auch dem Ausweisungs- respektive Räumungsbefehl nicht nach, werden Sie schliesslich mit amtlicher Unterstützung – beispielsweise mit Hilfe der Polizei – aus der Wohnung ausgewiesen. Es lohnt sich deshalb auf keinen Fall, sich über den Kündigungstermin hinaus in der Wohnung aufzuhalten. Sie müssten auch mit erheblichen Kosten rechnen: für das Ausweisungsverfahren, allfällige Räumungs- und Lagerungskosten und den Schadenersatz des Vermieters, der auch allfällige Kosten des Nachmieters aufgrund eines späteren Einzugs umfasst.