Ja. Die Krankenkassen können den Rechtsvorschlag selber beseitigen. Rechtsvorschlag bedeutet, dass der Schuldner die Forderung bestreitet. Normalerweise muss dann der Gläubiger seinen Anspruch vor Gericht geltend machen, wenn er zu seinem Geld kommen will. Nicht so die Krankenkassen: Sie können mit einer schriftlichen Verfügung selbst entscheiden und den Versicherten zur Bezahlung des Betrages verpflichten. Gegen diese Verfügung kann aber beim Gericht Einsprache erhoben werden. Tun Sie dies nicht, kann die Krankenkasse die Betreibung fortsetzen und damit die Pfändung verlangen.