Corinne Hauser (Name geändert) ist hoch verschuldet und steht kurz vor der Pfändung. Der Gedanke, dass ihre alte Stute vom Pfändungsbeamten abgeholt und ins Steigerungslokal geführt wird, bricht der Tierfreundin fast das Herz. Doch die saldo-Rechtsberatung kann ihr die Angst vor dem Verlust des Pferdes nehmen - wenn auch nicht die Last der Schulden: Denn Tiere können nicht vorbehaltlos gepfändet werden. Ein neues Gesetz berücksichtigt, dass zwischen dem Besitzer und seinem Tier eine starke emotionale Bindung bestehen kann und dass durch eine allfällige Pfändung unnötiges Leid entstünde. Corinne Hauser wird sich daher kaum von ihrem Pferd trennen müssen.

Ein anderes Problem ist damit aber noch nicht vom Tisch: Bei der Berechnung des Existenzminimums werden die Auslagen für die Tierhaltung (Stallmiete, Tierarztkosten, Futter) nicht separat berücksichtigt. Die Schuldnerin muss den Tierunterhalt vom Geld bezahlen, das ihr das Betreibungsamt zum Überleben lässt.

Achtung: Heimtiere mit hohem Marktwert, die der Halter nur anschafft, um sein Vermögen dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen, sind bei einer Pfändung nicht ge- schützt. Auch landwirtschaftliche Nutztiere können mit wenigen Einschränkungen gepfändet werden. Konkret: Der Pfändungsbeamte wird ein Büsi oder einen Papagei nicht beschlagnahmen. Teure Rennpferde und Milchkühe hingegen kommen grundsätzlich unter den Hammer.