Eigentümer einer Zweitwohnung in Deutschland müssen weder Einkommensteuer auf einen Eigenmietwert noch eine Vermögens­steuer bezahlen. Einkalkuliert werden muss nur eine bescheidene Grundsteuer von jährlich 0,5 bis 2 Prozent des Marktwerts sowie ­Gebühren für Abfall, Strom und Wasser.

Am Erstwohnsitz Schweiz erhöht die deutsche Zweitwohnung trotzdem die Steuern: Denn 70 Prozent des Verkehrswerts der deutschen Immobilie plus 4 Prozent ­d...