Eigentlich sei der Fall ja klar, sagt der Anwalt der Mieter, als er die Klage auf eine Mietzinssenkung begründet. Die Ausgangslage gibt ihm recht: Das Ehepaar mietete vor zwei Jahren ein neu erstelltes Einfamilienhaus und zahlt dafür gut 3000 Franken Miete pro Monat. Damals lag der Referenzzinssatz für Hypotheken bei 2 Prozent. Im Folgejahr fiel dieser Zinssatz auf 1,75 Prozent. Das gibt den Mietern theoretisch Anrecht auf eine Senkung der Miete um 2,91 Prozent. Der Vermieter k...