Bernd Albrecht (Name geändert) aus Meisterschwanden AG flog im Frühling mit seiner Frau von Zürich nach Sydney. Er hatte die Tickets für rund 2200 Franken bei der Swiss gebucht. Auf dem Hinflug wollten Albrechts in Singapur einen dreitägigen Zwischenstopp machen.
Beim Ticketkauf passierte ein Fehler: Albrechts buchten den Weiterflug nach Sydney eine Nacht früher als geplant. Das Ehepaar merkte das zu spät und verpasste deshalb den Flieger. Folge: Sie mussten bei Singapore Airlines für knapp 1800 Franken neue Tickets von Singapur nach Sydney kaufen.
Reservation für Rückflug gestrichen
Sofort teilten Albrechts der Swiss mit, dass sie den Weiterflug verpasst hatten. Die Swiss antwortete, sie habe die Rückflüge storniert und werde sie nur gegen eine Zahlung von rund 3700 Franken reaktivieren.
«Das fanden wir ungeheuerlich. Wir buchten deshalb selber neue Rückflüge für 1750 Franken bei Qatar Airways», sagt Bernd Albrecht gegenüber dem K-Tipp.
Die Swiss beruft sich auf ihre Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Diese sehen vor, dass der bezahlte Preis nur gilt, wenn der Passagier alle Flüge in der gebuchten Reihenfolge antritt. Andernfalls dürfe die Swiss den Preis neu berechnen. Werde dieser nicht bezahlt, dürfe die Swiss die Reservation für den Rück- oder Anschlussflug streichen.
Rechtsexperten haben das Kleingedruckte der Swiss mehrfach als unzulässig eingestuft (K-Tipp 6/2017). Albrechts verlangten deshalb von der Lufthansa-Tochter, dass sie die Kosten des Rückflugs von Sydney nach Zürich zurückzahle, die wegen der Stornierung des Flugs durch die Swiss angefallen waren.
Kurz vor dem Termin gibt die Swiss nach
Nachdem das Paar mehrfach erfolglos reklamiert hatte, reichte es beim Zivilgericht Basel-Stadt eine Klage gegen die Airline ein. Kurz vor dem Verhandlungstermin gab die Swiss plötzlich nach und erklärte sich bereit, die 1750 Franken zu erstatten. Swiss-Sprecherin Sonja Ptassek erklärt auf Anfrage des K-Tipp, der Swiss sei es nicht darum gegangen, «ein Urteil zu verhindern». Man habe den Fall nochmals geprüft und «aus Kulanz» gezahlt. Es ist allerdings nicht das erste Mal, dass die Swiss erst nach Klageeinleitung bezahlte. Dem K-Tipp liegen mehrere Fälle vor.
Wichtig: Wer wegen gestrichener Rückflüge eine Schadenersatzforderung machen will, benötigt einen Beweis für die Stornierung oder die verweigerte Beförderung. Daher sollte man die entsprechenden Unterlagen aufbewahren oder sich die Verweigerung des Rücktransports notfalls durch Zeugen bestätigen lassen.
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