Nein. Ihr Arzt darf nur die Zeit berechnen, in der er Sie tatsächlich behandelt hat. Weil ein Arzt in Einheiten von fünf Minuten abrechnet, darf er Ihnen also fünf Minuten berechnen. Einen Zuschlag «letzte 5 Minuten» kann er allenfalls verlangen, wenn er vor oder nach Ihrem Besuch zusätzlich Ihre Akten hätte studieren müssen. Doch das ist bei ­einer Routine-Impfung kaum der Fall. Weisen Sie den Arzt auf den Fehler hin und verlangen Sie eine korrigierte Rechnung.