Nein. Wenn die Privat­strasse dem allgemeinen Verkehr zur Verfügung steht, dürfen nur die vom Bundesrat vorgesehenen Signale verwendet werden. Beim geplanten Schild ­handelt es sich jedoch nicht um ein offizielles Signal ­gemäss Signalisationsverordnung.

Auch das in der Verordnung vorgesehene Signal «Kinder» darf nur von den zuständigen Behörden oder mit deren Ermäch­tigung angebracht werden. Dieses Signal zeigt an, dass häufig mit Kindern auf der Fahrbahn zu rechnen ist. Es wird beispielsweise im Bereich von Schulhäusern und Spielplätzen aufgestellt.

In Ihrem Wohnkanton Schaffhausen obliegt das Anbringen von Signalen auf Gemeindestrassen sowie auf Privatstrassen von ­kom­munalem Interesse der ­zuständigen Gemeindebehörde.

Sie können bei dieser ­Behörde den Antrag stellen, dass an Ihrer Quartier­strasse das offizielle Schild auf­gestellt werden soll.