Neu in der ganzen Schweiz



Bisher waren Selbständigerwerbende nur in der Hälfte der Kantone anspruchsberechtigt. Ab 2013 unterstehen alle Selbständigen obligatorisch dem Bundesgesetz über die Familienzulagen. Betroffen sind Freiberufler wie etwa Anwälte, Ärzte, Architekten, Vermögensverwalter, Künstler, Apotheker oder Unternehmensberater sowie selbständige Handwerker, nicht aber Firmenchefs, die von der eigenen Firma ange...