Céline war 16 Jahre alt, als sie 2008 die Verhütungspille Yasmin einnahm. Sie erlitt eine Lungenembolie, ist seither gelähmt und schwer invalid.

Ihre Mutter forderte daraufhin vom Pillenhersteller Bayer für Céline 5,33 Millionen Franken Schadenersatz und 400 000 Franken Genugtuung.

Das Hauptargument ihres Anwalts Felix Rüegg: In der Packungsbeilage von Yasmin sei nicht genügend auf das erhöhte Risiko von Thrombosen und Embolien h...