Rein juristisch ist der Fall klar: Wer von einer Versicherung irrtümlich mehr Geld erhält, als ihm zusteht, hat sich nach dem Gesetz «ungerechtfertigt bereichert» - und muss den Mehrbetrag im Prinzip zurückgeben (siehe K-Tipp 1/03).



Natürlich ist das für Betroffene ärgerlich. Besonders dann, wenn die Versicherung einen so peinlichen Fehler macht wie die Helvetia-Patria im Fall des heute 63-jährigen Hans-Rudolf Raths aus Zürich. Er wurde vor sechs Jahren vollinvalid und b...