Ja. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn Sie den Strafbefehl in Empfang nehmen. Sie ist also ein­gehalten, wenn Sie die Einsprache spätestens am letzten Tag der zehntägigen Einsprachefrist der Post übergeben. Fällt der ­zehnte Tag auf einen Samstag oder Sonntag, ist die Frist auch noch eingehalten, wenn der Brief am Montag auf die Post gebracht wird.