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Nein. Ein Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch mit Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Der Arbeitsvertrag muss von einer Seite gekündigt werden. Das heisst: Sie müssen Ihren Arbeitsvertrag unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist auf Ende Juni kündigen. Etwas anderes würde nur gelten, wenn Ihr Arbeitsverhältnis befristet oder die Frage der Pensionierung in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt wäre.
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