Der Kläger ist rund 40 Jahre alt. Er erscheint mit seiner Anwältin vor dem Einzelrichter am Bezirksgericht Hinwil ZH. Er klagt gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber auf 7010 Franken für 13 nichtbezogene Ferientage. Der beklagte Betrieb schickte zwei Kadermitarbeiter mit Anwalt an die Gerichtsverhandlung.

Zuerst begründet die Anwältin des Angestellten die Geldforderung. Ihr Klient habe seit Oktober 2013 in diesem Betrieb gearbeitet. Die Stelle sei ihm aber auf ...