Ja. Schlagen die Erben eines überschuldeten Verstorbenen den Nachlass aus, so haften sie dessen Gläubigern gegenüber trotzdem. Allerdings nur in dem Umfang, indem sie vom Erblasser innerhalb der letzten fünf Jahre vor seinem Tod Vermögenswerte ­erhalten haben, die bei der Erbteilung der Ausgleichung unterworfen gewesen wären. Sie und Ihre Geschwister müssen also höchstens insoweit für die Schulden Ihres Vaters aufkommen, als Sie von ihm in den letzten fünf Jahren etwa grössere Schen­kungen oder Erbvorbezüge erhielten.