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Nein. Die Taggeldversicherung darf dem Arbeitgeber ohne Ihr Einverständnis keine Informationen über Ihre Gesundheit weiterleiten. Sie darf ihm aber mitteilen, ob sie Taggelder zahlt – oder aus welchem Grund sie Leistungen ablehnt.
Nein. Die Taggeldversicherung darf dem Arbeitgeber ohne Ihr Einverständnis keine Informationen über Ihre Gesundheit weiterleiten. Sie darf ihm aber mitteilen, ob sie Taggelder zahlt – oder aus welchem Grund sie Leistungen ablehnt.
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