Nein. Pensionskassen können zwar in ­ihrem Reglement vorsehen, dass im ­Todesfall ein Kapital oder eine Rente an den über­lebenden Partner gezahlt wird. Voraussetzung ist aber, dass dieser nicht schon eine Witwen- oder Witwerrente bekommt. Die jetzige Rente Ihrer ­Partnerin würde wegfallen, wenn Sie heiraten. Dann hätte sie nach Ihrem Tod aber grundsätzlich eine Witwenrente von Ihrer Pensionskasse zugut.