Ja. Ihr Lebenspartner ist zwar rechtlich nicht verpflichtet, Sie finanziell zu unterstützen. Doch die meisten Kantone wenden für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe an. Diese besagen, dass die finanzielle Situa­tion des Konkubinatspartners berücksichtigt werden darf, falls dieser nicht ebenfalls unterstützt wird.

Bei guter finanzieller Situation wird sogar er­wartet, dass der Konkubinatspartner für die vollen Haushaltskosten aufkommt. Das führt gleichzeitig dazu, dass Ihr Unterstützungsbedarf tiefer ausfällt. Die Sozial­hilfe wird entsprechend reduziert oder fällt ganz weg.