Ja. Aber es braucht dazu nicht nur eine faktische, sondern auch eine gerichtliche Trennung. Damit Sie beide wieder Ihre vollen Einzelrenten bekommen, ist eine gerichtliche Trennung mit einem Eheschutz- oder Trennungsverfahren notwendig.

Sie müssen also in einem Eheschutzverfahren die Berechtigung zum Getrenntleben beantragen oder eine Klage auf Trennung einreichen und dann der AHV-Ausgleichskasse eine Kopie des Gerichtsentscheids zustellen. Dann wird die Plafonierung aufgehoben.


Das Prinzip der Plafonierung:

  • Die beiden Altersrenten von zwei verheirateten Rentenbezügern dürfen höchstens 150 Prozent der Maximalrente betragen. Die maximale Einzelrente beträgt zurzeit 2340 Franken, ein Ehepaar erhält also aktuell nicht mehr als 3510 Franken. Diese Kürzung (Plafonierung) erfolgt auch, wenn das Ehepaar den Güterstand der Gütertrennung vereinbart hat.
  • Haben beide Ehepartner einen Anspruch auf 2000 Franken pro Monat, erhalten sie also nicht 4000 Franken, sondern nur 3510 Franken. Nach einer gerichtlichen Trennung erhalten beide wieder je 2000 Franken.   



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