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Nein. Sie können sich an den Nationalen Garantiefonds (NGF) wenden. Dieser deckt bei Fahrerflucht die Arzt- und Spitalkosten sowie Sachschäden, sofern keine andere Versicherung dafür aufkommen muss. Als Beweis braucht es ein Protokoll der Polizei.
Liegt nur ein Sachschaden vor, müssen Sie 1000 Franken Selbstbehalt übernehmen. Bei Verletzungen entfällt er. Infos unter www.ngf.ch. Tel. 0800 831 831.
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