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saldo 18/2007
03.11.2007
Auch der Transport zur Schule darf nichts kosten, wenn der Schulweg sehr lang oder gefährlich ist. Diese Übernahme der Transportkosten machte ein Schüler aus Udligenswil LU geltend. Er besuchte das Untergymnasium in Luzern und musste die Hälfte der Buskosten selbst bezahlen.
Das Bundesgericht gab der Gemeinde recht. Das Untergymnasium sei keine Grundschule. Der Schüler könne ja zuerst die nahe Sekundarschule abschliessen und erst dann ins Gymnasium wechseln.
Bundesgericht, Urteil 133 I 156 vom 7. Mai 2007
Das Bundesgericht gab der Gemeinde recht. Das Untergymnasium sei keine Grundschule. Der Schüler könne ja zuerst die nahe Sekundarschule abschliessen und erst dann ins Gymnasium wechseln.
Bundesgericht, Urteil 133 I 156 vom 7. Mai 2007
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