Das Wohnungsschloss verklebt, das Waschverbot ignoriert, die Kinder beleidigt: Wegen solcher Vorwürfe landete ein Nachbarschaftsstreit in einem Miethaus zuerst bei der Hausverwaltung, dann vor Bezirksgericht Horgen ZH. Die Kläger: ein Rentnerehepaar, das seit knapp 13 Jahren in einer 3,5-Zimmer-Wohnung in einem Mehrfami­lienhaus in Richterswil ZH wohnt. Im Februar kündigte ihnen die Liegenschaftsverwaltung fristgerecht auf Ende September den Mietvertrag. Die Begründung...