Nein. Denn Restaurantbesucher müssen damit rechnen, dass eine Gräte im Fisch stecken könnte.

Beim Zubereiten kann es leicht passieren, dass der Koch eine Gräte übersieht. Damit hat er 1seine Sorgfaltspflicht aber nicht verletzt.

Anders läge der Fall, wenn sich im Essen ein Fremdkörper befände – zum Beispiel eine Nadel. Dann müsste das Restaurant die Arztkosten übernehmen.