Nein. Der automatische ­Informationsaustausch (AIA) zwischen der Schweiz und den Staaten der Europäischen ­Union ist seit dem 1. Januar 2017 in Kraft. Damit sind nun auch deutsche Finanzinstitute verpflichtet, Bankdaten von Schweizer Kunden zu erfassen und an die Behörden weiter­zuleiten.

2018 werden die 2017 er­hobenen Daten zwischen Deutschland und der Schweiz erstmals ausgetauscht (K-Geld 6/2016). Besitzer eines Bankkontos, das per Ende 2016 ­saldiert wurde, haben vom Informationsaustausch also nichts zu befürchten.