Muss ich mein Guthaben überweisen?

«Ich habe meine Stelle gekündigt. Sporadisch werde ich noch auf Abruf arbeiten und maximal 20 000 Franken pro Jahr verdienen. Muss ich mein Pensionskassengeld auf ein Freizügigkeitskonto überweisen?»

Ja, falls Sie bei Ihrem künftigen Arbeitgeber nicht in die Pensionskasse aufgenommen werden. Die berufliche ­Vorsorge ist erst ab ­einem jährlichen Mindesteinkommen von 21 150 Franken obligatorisch. Viele Pensionskassen versichern aber schon deutlich tiefere Einkommen. Freizügigkeitskonten haben zwei grosse Nachteile: Erstens wird das Altersguthaben schlechter verzinst. Das ­aktuell beste Freizügigkeitskonto bringt nur 0,225 Prozent Zins. Die Pensionskassen hingegen müssen Ihr Geld mit mindestens 1 Prozent verzinsen. Zweitens: Freizügigkeitsstiftungen zahlen bei der Pensionierung keine Renten – sie zahlen das Kapital aus.

Fonds: Soll ich dieses Produkt der Credit Suisse kaufen?

«Die Credit Suisse möchte mir den CS (Lux) Portfolio Fund Yield CHF verkaufen. Soll ich darauf eingehen?»

Nein. Der Fonds mit der Valoren-Nummer 37698448 schneidet im Zehn-Jahres-Vergleich mit anderen Mischfonds schlecht ab. Die ­Jahresrendite beträgt durchschnittlich nur 0,95 Prozent. Schuld sind hohe Verwaltungs­kosten von jährlich 1,46 Prozent.