«Ich möchte Geld in Partizipationsscheine einer Kantonalbank investieren. Wäre diese Investition geschützt durch die ­schwei­zerische Einlagensicherung oder die Staats­garantie des Kantons?»

Nein. Die Einlagensicherung schützt nur Kunden­guthaben bis zu 100 000 Franken ­auf Konten sowie Festgelder und Kassen­obli­gationen – aber keine Ansprüche von ­Aktio­nären ...