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«Ich möchte Geld in Partizipationsscheine einer Kantonalbank investieren. Wäre diese Investition geschützt durch die schweizerische Einlagensicherung oder die Staatsgarantie des Kantons?»
Nein. Die Einlagensicherung schützt nur Kundenguthaben bis zu 100 000 Franken auf Konten sowie Festgelder und Kassenobligationen – aber keine Ansprüche von Aktionären ...
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