Nein. Wenn Sie Ihren 69. Geburtstag feiern, haben Sie damit Ihr 69. Altersjahr bereits beendet – und Sie müssen das Freizügigkeitskonto dann auflösen.

Denkhilfe: Das 1. Altersjahr dauert von Geburt bis zum ersten Geburtstag. Also haben Sie am 69. Geburtstag das 69. Lebensjahr schon erreicht. Das ist in Asien teilweise anders, in Europa aber überall so. Als Frau erhalten Sie ja die AHV-Rente auch schon seit Ihrem 64. Geburtstag, weil Sie damals das 64. Altersjahr beendet haben.

Freizügigkeitsgelder darf man bis fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters stehen lassen. Männer also bis zum 70. Geburtstag. em