Nein. Ein Freizügigkeits­konto kann nicht teilweise, sondern nur als Ganzes bezogen werden. Und dies auch nur ­unter bestimmten Voraussetzungen. Diese sind im Gesetz und im Reglement der Frei­zügigkeitsstiftung festgehalten. Ein Transfer von Geldern eines Freizügigkeitskontos in die ­dritte Säule ist nicht möglich.