Nein. Sie haben mit 61 Ihren damaligen Job auf­gegeben, weil Sie sich aus dem Arbeitsleben zurückziehen wollten. Deshalb durften Sie das Pensionskassengeld bar beziehen und damit machen, was Sie wollten.

Trotzdem dürfen Sie jetzt mit 63 einen neuen Job an­treten. Falls Sie im Jahr mehr verdienen als 21 150 Franken, unterstehen Sie dem Pensions­­kassen-Obligatorium, und Ihr neuer Arbeitgeber muss Sie bei seiner Pensionskasse versichern. 

Einzige Einschränkung: Falls Sie sich bei der neuen Kasse freiwillig einkaufen wollen, geht das nicht in be­liebiger Höhe. Denn das bereits bezogene Kapital wird Ihnen angerechnet.