Viele Gemeinden verlangen von Gästen pro Übernachtung eine Steuer – die Kurtaxe. Sie beträgt in der Regel 2 bis 6 Franken pro Nacht und Person. Die Einnahmen sind beträchtlich: 2014 kassierte Davos 5,2 Millionen Franken, Zermatt 4,9 Millionen, Luzern 2,8 Millionen,  Bern 2 Millionen und St. Gallen 450 800 Franken. Selbst die Autobahngemeinde Egerkingen SO im Mittelland nahm 121 000 Franken ein. 

Jede Gemeinde besitzt ein eigenes Reglement für die Kurtaxen. Dort steht, was mit den Einnahmen geschieht. Im Musterreglement des Kantons Bern heisst es: «Der Reinertrag der Kurtaxe ist ausschliesslich zur Finanzierung von touristischen Einrichtungen und Veranstaltungen zu verwenden, die vor allem im ­Interesse der Gäste liegen. Er darf weder für die Tou­rismuswerbung noch zur ­Finanzierung von ordent­lichen Gemeindeaufgaben verwendet werden.»

Geld für Hotels, Vereine und Standortmarketing

Pietro Beritelli ist Tourismusexperte an der Universität St. Gallen. Er weiss, die Praxis sieht oft anders aus: «Viele Tourismusvereine bezahlen mit den Kurtaxen ­lokale Leistungsträger wie Hotels, touristische Ein­richtungen oder Mitglieder des Tourismusvereins. Diese können oft nicht genug bekommen. Sie fordern mit dem Hinweis auf steigende Kosten und Gagen für Veranstaltungen stets mehr.» Weil die Begehrlichkeiten wachsen, würden die Kriterien für die Auszahlung der Mittel nach und nach grosszügiger ausgelegt.

Konkret: Die Stadt Bern sponsert mit ihren Kurtaxen das Lichtspektakel «Rendez-vous Bundesplatz» und dieses Jahr den Etappenhalt der Tour de France. 

saldo fragte bei weiteren Gemeinden nach, wie die Gelder aus der Kurtaxe verwendet werden. Luzern unterstützt unter anderem mit rund 0,5 Millionen Franken Grossevents wie das Lucerne Festival im Kongresszentrum KKL oder die «Ruderwelt» auf dem Rotsee. In der Stadt St. Gallen werden Anbieter von Seminaren und Organisatoren von Events mit Geldern aus der Kurtaxe alimentiert, zum Beispiel  der Einstein Congress, das Forum Webersbleiche, die Lokremise oder die beiden Hotels Radisson Blu und Walhalla. 

Zermatt unterstützt die Feier des 150-Jahr-Jubiläums zur Erstbesteigung des Matterhorns mit einer Million Franken aus dem Topf der Kurtaxen. 

Einsatz der Kurtaxen für Werbung unzulässig 

Adriano Marantelli, Direktor des Instituts für Steuerrecht an der Universität Bern, verweist auf einen höchstrichterlichen Entscheid von 1974: «Laut dem Bundesgericht dürfen Kurtaxen nicht für Werbung eingesetzt werden. Grund: Die Werbung nützt primär dem Tourismusgewerbe, nicht dem Gast. Das Urteil  gilt noch immer.»

Von Werbung mögen jedoch weder der Zermatter Kurdirektor Daniel Luggen noch der Luzerner Tourismusdirektor Marcel Perren reden. Perren sagt, die Kurtaxen würden «gemäss Tourismusgesetz» eingesetzt.

Für den St. Galler Professor Beritelli bleibt die Kur­taxe eine berechtigte Einnahmequelle der lokalen und ­regionalen Tourismusorganisationen, wenn sie zweckentsprechend eingesetzt wird. So wie zum Beispiel Glarus Nord: Zugunsten der Gäste wurde dort mit Geldern aus der Kurtaxe die konkursite Sportbahn Filzbach zu neuem Leben erweckt. Oder Bellwald VS: Dort werden mit  Kurtaxen etwa die Hängebrücke und die Beleuchtung der Schlittelpiste finanziert.