Nein. Sie sind vor der Geburt rund zwei Monate ausgefallen. Der Chef dürfte ­Ihnen die Ferien erst dann kürzen, wenn Sie wegen der Schwangerschaftsprobleme mehr als drei Monate gefehlt hätten. Dann dürfte er Ihren Ferienanspruch um einen Zwölftel kürzen. Jetzt sind Sie im Mutterschaftsurlaub. Auch diese 14-wöchige ­Pause erlaubt keine Kürzung der Ferien.