Nein. Ist das gewählte Geburtshaus auf der kantonalen Spitalliste aufgeführt, übernimmt die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse die Kosten. Dazu gehört das Entbinden durch eine Hebamme oder einen Arzt. Zudem übernimmt die Kasse die Kosten für den Aufenthalt und die Verpflegung. Steht das Geburtshaus hingegen nicht auf der Spitalliste, übernimmt die Grundversicherung nur die Kosten der Geburt, nicht aber den Aufenthalt.