Nein. Die Prämienverbilligung erhalten Sie vom Kanton wegen des tiefen Familieneinkommens. Sie können die Krankenkasse trotzdem frei wählen und auch wechseln. Ende Jahr muss Ihre bisherige Kranken­kasse den noch nicht verbrauchten Teil der kanto­nalen Gutschriften  an Ihre neue Kasse überweisen.