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Gesundheitstipp 07+8/2011
25.06.2011
Nein. Die Prämienverbilligung erhalten Sie vom Kanton wegen des tiefen Familieneinkommens. Sie können die Krankenkasse trotzdem frei wählen und auch wechseln. Ende Jahr muss Ihre bisherige Krankenkasse den noch nicht verbrauchten Teil der kantonalen Gutschriften an Ihre neue Kasse überweisen.
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