Nein. Sie können den Gesundheitsfragebogen direkt dem Vertrauensarzt der Pensionskasse senden. Die Kasse darf medi­zinische Daten nicht ohne Ihr Einverständnis dem ­Arbeitgeber bekanntgeben.

Beachten Sie: Pensionskassen dürfen solche Gesundheitsfragen nur für den überobligatorischen Bereich stellen. Auch Vorbehalte dürfen die Kassen nur im Bereich der freiwilligen Versicherung anbringen.