Ja. Zunächst gilt festzuhalten: Solange Ihre Mutter urteilsfähig ist, kann sie selber bestimmen, wo sie wohnen möchte. Der Eintritt ins Berner Pflegeheim erfolgt freiwillig und definitiv. Wenn ältere Personen ihr Haus oder ihre Wohnung endgültig aufgeben, geht man davon aus, dass sich der Lebensmittelpunkt ins Alters- oder Pflegeheim verlagert. Die Mutter kann also ohne weiteres in dieser Gemeinde Wohnsitz nehmen, indem sie ihre Papiere dorthin verlegt. Die Krankenkasse kann ihr dies nicht verbieten.
- Das hat einerseits zur Folge, dass Ihre Mutter jetzt die Krankenkassenprämien der betreffenden Prämienregion des Kantons Bern zahlen muss. Diese können höher oder tiefer sein als vorher.
- Die Krankenkasse zahlt den medizinischen Teil der Pflegekosten (aber nicht den Aufenthalt). Die entsprechende Kostenübernahme der Krankenkasse richtet sich nach Tarifverträgen, die von Kanton zu Kanton verschieden sind. Das heisst, dass Ihre Mutter von der Kasse nach ihrem Wohnortswechsel mehr oder weniger erhält - wiederum abhängig vom letzten Wohnort. Das Pflegeheim kann Ihnen darüber Auskunft geben; entscheidend ist auch, in welche Pflegestufe Ihre Mutter eingeteilt wird.

(st)