Nein. Als Mieter hat man das Recht, ohne Einhaltung von Kündigungsfrist und -termin aus dem Mietvertrag auszusteigen, wenn man einen zumutbaren Nachmieter stellt. Dieser muss zahlungsfähig und bereit sein, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Zahlungsfähig ist, wer den Mietzins und die Nebenkosten regelmässig und pünktlich zahlen kann. Als Faustregel gilt, dass das Einkommen eines Ersatzmieters ungefähr dreimal so hoch sein soll wie der monatliche Mietzins. Aber auch ein geringeres Einkommen kann ausreichen – nämlich dann, wenn andere für die Zahlung aller mit dem Mietverhältnis zusammenhängenden Schulden des Mieters garantieren. Ist das Sozialamt bereit, eine entsprechende Garantieerklärung abzu­geben und spricht sonst nichts gegen den von Ihnen vorgeschlagenen Nachmieter, müssen Sie nach Ihrem Auszug keinen ­Mietzins mehr bezahlen.