Nein. Eine Kündigung muss klar und eindeutig erfolgen. Das blosse Äussern einer Absicht reicht nicht. In der Praxis wurde in einem konkreten Fall sogar die Aus­sage «Jetzt muss ich Sie entlassen!» als ungenügend betrachtet. Entscheidend ist, wie Ihr Chef Ihre Aussage verstehen konnte. Da er versuchte, Sie aufzumuntern, ist er nicht von einer Kündigung ausgegangen.