Nein. Impfen ist ein körperlicher Eingriff. Damit müssten Sie einverstanden sein, der Arbeitgeber darf Sie nicht dazu zwingen. Ausnahmen sind bestimmte Berufsgruppen, von denen sonst eine Gefahr ausgeht: Dazu gehört zum Beispiel das Personal in Spitälern, das mit schwerkranken Menschen in engem Kontakt steht. Hier wären die Patienten bei Ansteckung durch das Personal ernsthaft gefährdet. 

In Ihrem Fall ist es aber umgekehrt: Mit dem Impfzwang will der Arbeitgeber erreichen, dass Sie nicht angesteckt werden, wenn kranke Kinder den Hort besuchen.