Seit April müssen Vermögensverwalter registriert sein. Oder sie brauchen eine Bewilligung der Geldwäschereikontrollstelle. Doch beides ist Wunschdenken.



Zwei Jahre lang hatten die Akteure im so genannten Parabankensektor - Vermögensverwalter, Anlagevermittler, Finanzberater - Zeit, sich zu entscheiden: Entweder Rückzug aus dem Geschäft bis spätestens 31. März 2000 oder aber Erfüllung der strengen Anforderungen des 1998 in Kraft gesetzten Geldwäschereigesetzes. Wer nämli...