Werden alte Immobilien ver­äus­sert, erzielen sie rein rechnerisch oft einen hohen Verkaufs­gewinn. Sehr oft ist der ursprüng­lich bezahlte Preis gar nicht mehr bekannt. Darum gilt für die Berechnung der Grundstück­gewinn­steuer in den meisten ­Kantonen der Marktwert der Liegenschaft vor 20 Jahren. Andere ­Kantone stützen sich auf entsprechende Verkehrswerte vor 10, 15, 25 oder 30 Jahren. In St. Gallen kann bei sehr alten Häusern g...