Ja. Ein Angestellter hat grundsätzlich ­jederzeit Anspruch auf ein Zwischenzeugnis – jedenfalls dann, wenn er sein Anliegen vernünftig begründen kann. Nach einer Kündigung ist das sicher der Fall. Sie ­können also darauf beharren, dass Ihr Chef Ihnen schnellstmöglich ein Zwischen­zeugnis ausstellt, das sich ausführlich zu ­Ihren Leistungen und Ihrem Verhalten am Arbeitsplatz äussert.