Nein. Die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen gelten nur für Wohn- und Geschäftsräume. Das heisst: Bei ­einem gemieteten Park­platz sind die Vorschriften dann bindend, wenn er ­zusammen mit der Wohnung vom gleichen Vermieter überlassen wurde.

Trotz höheren Preises können Sie daher keinen Anspruch auf eine tiefere Miete geltend machen.