Ja – falls Sie kein Testament hinterlassen, in dem Sie das Erbe anders verteilen. Per Testament können Sie über Ihr ganzes Vermögen frei bestimmen.

Ohne Testament richtet sich die Erbfolge nach dem Gesetz. Dann gilt: Die nächsten Erben neben dem Ehegatten sind die Nachkommen. Hinterlässt die verstorbene Person weder Kinder noch Enkel oder Urenkel, kommt der elterliche Stamm zum Zug. Das sind zuerst Vater und ­Mutter. Sind diese bereits verstorben, treten die Geschwister der verstorbenen Person an deren Stelle. ­Leben auch die Geschwister nicht mehr, erben deren Kinder.

Die zwei Kinder ­Ihres Bruders erhalten also je ­einen Viertel Ihres Nachlasses – und je ein Sechstel geht an die drei Kinder Ihrer Schwester.