Ein kostenloses oder vergünstigtes Mobiltelefon verleitet viele Kunden zum Abschluss eines Handy-Abos. Doch was, wenn das Gerät verloren geht oder gestohlen wird? «Der Kunde muss die Abonnementsgebühren trotzdem weiterhin bis zum Vertragsende bezahlen», so Hans Ruedi Schmid, Leiter der K-Tipp-Rechtsberatung. Denn das Abo könne mit einer neuen SIM-Karte weiterhin genutzt werden.

Deshalb gilt: Bei Verlust des Handys sofort den jeweiligen Anbieter informieren und die SIM-Karte sperren lassen. Sonst besteht die Gefahr, dass die Telekomfirma die von Dritten verursachten Gesprächskosten bis zur Verlustmeldung dem Abo-Besitzer in Rechnung stellt. Die Betroffenen können dann beim bisherigen Anbieter einen neuen SIM-Chip für erwerben und die alte Nummer auf diesen übertragen lassen.

Wer auf seinem Handy Email-Passwörter gespeichert hatte, sollte diese ändern. Ein Diebstahl sollte der Polizei angezeigt werden.

Es besteht zudem die Möglichkeit, das Mobiltelefon zu sperren, so dass es auch mit einer neuen SIM-Karte nicht mehr benutzt werden kann. Der Kunde muss hierfür die sogenannte IMEI-Nummer (International Mobile Equipment Identity) kennen. Diese Nummer erfährt man mit Eingabe des Codes *#06#. Die Sperrung ist jedoch zur Zeit nur für das jeweilige Handynetz des entsprechenden Anbieters möglich.

Auf folgenden Notfallnummern (aus der Schweiz/dem Ausland) können Betroffene den Verlust Ihres Handys melden und die SIM-Karte sperren lassen:

  • Coop Mobile Friends: 0800 780 782/ +41 78 780 78 20
  • M-Budget Mobile: 0800 151 728/ +41 81 287 99 52
  • Orange: 0800 700 700/ +41 78 700 70 00
  • Sunrise: 0800 707 707/ +41 800 707 707
  • Swisscom: 0800 556 464/ +41 62 286 12 12
  • Tele 2: 0842 242 420/ +41 44 925 37 99
  • Yallo: 0840 004 488/ +41 840 004 488